Stand: Januar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen L.O. Flex Umzugshelfer, Inhaber Leonard Otonoga, Erfurter Straße 5, 86169 Augsburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Umzugs-, Entrümpelungs-, Transport- und Einlagerungsdienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Der Vertragsabschluss erfolgt durch Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber. Dies kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über WhatsApp erfolgen.
Der Auftragnehmer erstellt nach Anfrage ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Folgende Leistungen werden angeboten:
Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden separat berechnet und bedürfen der vorherigen Absprache.
4.1 Preise: Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise basieren auf den Angaben des Auftraggebers. Sollten sich die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort erheblich von den Angaben unterscheiden, behält sich der Auftragnehmer eine Preisanpassung vor.
4.2 Fahrtkosten: Die Fahrtkosten werden individuell berechnet und hängen von der Entfernung zwischen Start- und Zielort ab. Diese werden transparent im Angebot ausgewiesen.
4.3 Zahlungsarten: Die Zahlung kann erfolgen durch:
4.4 Fälligkeit: Die Zahlung ist nach Abschluss der Leistung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Rechnungszahlung ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Umzugs erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben (z.B. Stockwerk, Aufzug vorhanden, Anzahl und Art der zu transportierenden Gegenstände, besondere Erschwernisse).
5.2 Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass am Umzugstag Halteverbotzonen eingerichtet sind bzw. ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Bei Mehrkosten durch fehlende Halteverbotzonen (z.B. längere Tragewege, Strafzettel) trägt der Auftraggeber die Zusatzkosten.
5.3 Wertvolle und empfindliche Gegenstände (Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente, Datenträger, Kunstwerke über 1.000€) sind vom Auftraggeber selbst zu transportieren, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart und eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde.
5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zu transportierenden Gegenstände ordnungsgemäß zu verpacken, sofern kein Packservice vereinbart wurde.
5.5 Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer unverzüglich über gefährliche Güter informieren (siehe § 11 Gefahrengut).
5.6 Bei Schäden an Gebäuden oder Einrichtungen durch verschuldete Falschangaben haftet der Auftraggeber für die entstandenen Kosten.
6.1 Gestaffelte Stornierungsgebühren:
6.2 Der Rücktritt bedarf der Textform (E-Mail, WhatsApp oder schriftlich).
6.3 Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt, Krankheit des Personals, extremer Witterungsbedingungen oder aus anderen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen unmöglich wird. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
6.4 Terminverschiebung: Eine einmalige kostenfreie Terminverschiebung ist bis 7 Tage vor dem Leistungstermin möglich. Bei kurzfristigeren Verschiebungen gelten die Stornierungsgebühren gemäß 6.1.
7.1 Transportversicherung: Alle Transporte des Auftragnehmers sind über eine professionelle Transportversicherung abgesichert. Die Haftungssumme beträgt maximal 8,33 Sonderziehungsrechte/Kilogramm des Rohgewichts, € 5.000 je Behältnis bzw. Ladeeinheit (Container, Palette, Collo), jedoch höchstens € 35.000 je Schadensfall gemäß § 451a HGB und den Allgemeinen Lagerbedingungen (ALB), sofern keine höhere Versicherungssumme vereinbart wurde.
7.2 Erweiterte Versicherung: Für hochwertige Gegenstände (Antiquitäten, Kunstwerke, spezielle Elektronik über 1.000€ Wert) kann gegen Aufpreis eine erweiterte Transportversicherung abgeschlossen werden.
7.3 Haftungsausschluss: Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an:
7.4 Schadensmeldung: Schäden müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich mit Fotodokumentation gemeldet werden. Später gemeldete Schäden werden nicht anerkannt, außer bei versteckten Mängeln, die erst später erkennbar werden (Nachweispflicht beim Auftraggeber).
7.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
7.6 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt nach gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Durchführung aller vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Branche. Bei Mängeln der Leistung kann der Auftraggeber zunächst Nacherfüllung verlangen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10.1 Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Augsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.2 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
11.1 Der Transport folgender Gegenstände ist ausgeschlossen:
11.2 Der Auftraggeber haftet vollumfänglich für Schäden, die durch nicht gemeldete Gefahrengüter entstehen. Bei Verstoß kann der Auftragnehmer den Auftrag sofort abbrechen und den vollen Auftragswert in Rechnung stellen.
11.3 Haushaltsübliche Reinigungsmittel in geschlossenen Originalverpackungen dürfen transportiert werden, müssen aber auslaufsicher verpackt sein.
12.1 Bei jedem Umzug wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das den Zustand der wichtigsten Möbelstücke und Gegenstände vor und nach dem Transport dokumentiert.
12.2 Vorhandene Schäden werden fotografisch dokumentiert und im Protokoll vermerkt.
12.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Übergabeprotokoll zu unterzeichnen. Die Unterschrift bestätigt die vollständige und ordnungsgemäße Übergabe aller Gegenstände.
12.4 Spätere Schadensmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Protokoll vermerkt oder innerhalb der Frist gemäß § 7.4 gemeldet werden.
13.1 Die Montage und Demontage von Möbeln ist ein optionaler Service und muss im Vorfeld vereinbart werden.
13.2 Folgende Leistungen sind im Montageservice enthalten:
13.3 Nicht enthalten sind:
13.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Möbeln, die aufgrund von Materialschwäche, Alterung oder unsachgemäßer Vormontage beim Auf- oder Abbau entstehen.
14.1 Leistungsumfang: Der Auftragnehmer bietet kurzfristige und langfristige Einlagerung von Möbeln und Hausrat in sicheren, trockenen Lagerräumen an.
14.2 Lagerkosten:
14.3 Lagerbedingungen:
14.4 Haftung bei Einlagerung: Das eingelagerte Gut ist gegen Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl versichert. Die Haftung ist begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte/Kilogramm des Rohgewichts, € 5.000 je Behältnis bzw. Ladeeinheit (Container, Palette, Collo), jedoch höchstens € 35.000 je Schadensfall gemäß den Allgemeinen Lagerbedingungen (ALB), sofern keine erweiterte Versicherung vereinbart wurde.
14.5 Kündigungsfrist: Die Einlagerung kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei vorzeitiger Beendigung entfällt die Rückerstattung bereits gezahlter Monatsgebühren.
14.6 Ausgeschlossene Gegenstände: Von der Einlagerung ausgeschlossen sind:
14.7 Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, das Lagergut auf Kosten des Auftraggebers zu verwerten. Der Auftraggeber wird hierüber 4 Wochen im Voraus schriftlich informiert.
14.8 Inventarliste: Bei Einlagerung wird eine detaillierte Inventarliste erstellt, die vom Auftraggeber zu unterzeichnen ist. Bei Auslagerung wird die Vollständigkeit anhand dieser Liste geprüft.
15.1 Bei extremen Witterungsbedingungen (Unwetter, Glatteis, Starkregen, Sturm) behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Umzug aus Sicherheitsgründen zu verschieben.
15.2 Der Auftraggeber wird unverzüglich über eine witterungsbedingte Verschiebung informiert. Ein neuer Termin wird schnellstmöglich vereinbart.
15.3 Bei witterungsbedingter Verschiebung entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten oder Stornogebühren.
16.1 Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Augsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
16.2 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
16.4 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
L.O. Flex Umzugshelfer
Inhaber: Leonard Otonoga
Erfurter Straße 5, 86169 Augsburg
Telefon: 0176 43660991
E-Mail: [email protected]